AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SWR Media Services GmbH

SWR Media Services GmbH,
Fernsehturm Stuttgart,
Neckarstr. 230,
70190 Stuttgart, Deutschland
info@fernsehturm-stuttgart.de
Telefon +49 (0) 711 929 14743)
(im Folgenden „SWR Media Services“ oder „wir“)

1. Geltungsbereich und Definitionen
1.1. Über die Internetseite https://www.fernsehturm-stuttgart.de/de/besuch/index.php (nachfolgend „Webseite“) bieten wir Tickets für den Eintritt zum Stuttgarter Fernsehturm, Führungen im Stuttgarter Fernsehturm und Veranstaltungstickets an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 1.3. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an volljährige und voll geschäftsfähige Personen.
2.2. Unsere Angebote stellen kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar.
2.3. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Kunden.
2.4. Die im Anschluss an die Bestellung des Kunden automatisch erzeugte E-Mail, die den Zugang der Bestellung bestätigt, stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Information des Kunden und der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten.

3. Lieferung
3.1. Die Lieferung der Tickets erfolgt an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Soweit in diesen AGB und/oder unseren Angeboten nichts anderes angegeben ist, werden Tickets für den Eintritt zum Stuttgarter Fernsehturm, für Führungen im Stuttgarter Fernsehturm und Veranstaltungstickets nur in elektronischer Form per E-Mail zugestellt.
3.2. Die Lieferung der Tickets erfolgt innerhalb eines Tages. Wenn der Kunde zur Vorleistung verpflichtet ist, hängt die Lieferung davon ab, dass der Kunde die Zahlung unverzüglich nach Vertragsschluss geleistet hat.
3.3. Lieferverzögerungen, die bei uns oder bei einem unserer Unterlieferanten/Subunternehmer aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel) berechtigen uns, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Sofern die Durchführung des Vertrages aufgrund der Verzögerung für den Kunden unzumutbar wird, so ist dieser zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.

4. Widerrufsrecht 
4.1. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Näheres zum Widerrufsrecht sowie die Widerrufsbelehrung finden Sie hier https://www.fernsehturm-stuttgart.de/de/widerruf-verbraucherinfos.php
4.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

5. Kauf von Eintrittskarten und Jahreskarten für den Fernsehturm
5.1. Die verschiedenen bei uns erhältlichen Eintrittskarten für den Fernsehturm können Sie unter https://www.fernsehturm-stuttgart.de/de/besuch/index.php einsehen.
5.2. Die von uns angebotenen Eintrittskarten berechtigen nur am gebuchten Datum bzw. am angegebenen Zeitfenster zum Einlass in den Fernsehturm.
5.3. Eine Umbuchung oder Stornierung einzelner Eintrittskarten oder Jahreskarten ist nicht möglich.
5.4. Wir sind nicht verpflichtet, verloren gegangene oder gelöschte Eintrittskarten zu ersetzen.
5.5. Jahreskarten werden namentlich auf den Inhaber ausgestellt und sind nicht übertragbar.

6. Sonderregelungen für Jahreskarten und Jahreskartenabonnements
6.1. Die Kunden haben auch die Möglichkeit, für Jahreskarten für den Fernsehturm ein Abonnement abzuschließen.
6.1.1. Mit Abschluss des Abonnements erhält der Kunde die erste Jahreskarte. Die Bezahlung erfolgt per Lastschrift. Dazu gibt der Kunde bei Abschluss des Abonnements eine Bankverbindung an und erteilt ein Lastschriftmandat. Die Zahlung der Jahresgebühr wird erstmalig mit Beginn des Folgemonats nach Vertragsabschluss fällig.
6.1.2. Sollte ein Lastschrifteinzug von der angegebenen Bankverbindung nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die betroffene Jahreskarte nach einer erfolglosen Mahnung zu sperren. 6.1.3. Falls wir oder der Kunde das Abonnement nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Jahres kündigen, verlängert sich das Abonnement jeweils um ein weiteres Jahr. Der Preis für die neue Jahreskarte wird mit Übersendung der Jahreskarte an den Kunden mit dem bei per Lastschrift von der bei Abschluss des Abonnements angegebenen Bankverbindung zur Zahlung fällig.
6.1.4. Wir sind berechtigt, den bei Abschluss eines Abonnements vereinbarten Preis für die Jahreskarte zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen einmal pro Kalenderjahr um bis zu 5% zu erhöhen. Wir werden eine Preiserhöhung dem Kunden in Textform bekannt geben. Preiserhöhungen gelten nur für die jeweils nächste Jahreskarte, aber nicht für Jahreskarten, die der Kunde bereits bezahlt und erhalten hat. Der Kunde ist berechtigt, das Abonnement im Ganzen innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Preiserhöhung oder zum Ende des laufenden Jahreszeitraums zu kündigen, je nachdem, welcher dieser Termine später eintritt. Jahreskarten, die der Kunde bereits bezahlt und erhalten hat, behalten auch nach einer Kündigung für den angegebenen Zeitraum ihre Gültigkeit. Auf dieses Kündigungsrecht werden wir den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
6.2. Das Recht des Kunden und unser Recht zur Kündigung des Abonnements aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Falls der Fernsehturm innerhalb der Gültigkeitsdauer einer Jahreskarte aus in Ziffer 8.1 angegebenen Gründen für einen Zeitraum von – zusammenhängend – mindestens 4 Wochen nicht besichtigt werden kann, verlängert sich die Gültigkeitsdauer der Jahreskarte um die entsprechenden Zeiträume. Ziffer 8.3 ist nicht anwendbar. Darüberhinausgehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Ausdrücklich nicht umfasst von dieser Ersatzregelung sind die üblichen Ruhetage und Betriebsferien. Hierfür findet eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte nicht statt.

7. Sonderregelungen für Individualführungen
7.1. Über unsere Webseite können auch Individualführungen für Gruppen an Wunschterminen angefragt werden. Der Vertrag über eine Individualführung kommt erst zustande, wenn wir den entsprechenden Termin und den Guide für die Individualführung in Textform bestätigt haben. Mit Zugang dieser Bestätigung wird die Vergütung für die Individualführung zur Zahlung fällig.
7.2. Der Kunde erhält gegen Vorlage der Auftragsbestätigung am gebuchten Termin der Individualführung die gebuchten Tickets in der entsprechenden Zahl an der Kasse am Fernsehturm ausgehändigt.
7.3. Damit wir die Verfügbarkeit der notwendigen Kapazitäten gewährleisten können, wird eine Individualführung durch einen bestimmten Guide durchgeführt. Falls dieser Guide ausfällt, werden wir uns im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs bemühen, einen anderen Guide für die Durchführung der Individualführung zu verpflichten. Sollte uns das nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die betroffene Individualführung abzusagen. Ziffer 8.3 gilt entsprechend.
7.4. Der Kunde trägt das Verwendungsrisiko für die vereinbarte Individualführung.
7.5. Wir räumen dem Kunden das Recht ein, bis zu zwei Wochen vor dem Vereinbarten Termin der Individualführung Maßgabe der Bestimmungen dieser Ziffer
7.5 vom Vertrag zurückzutreten.
7.5.1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform bei uns.
7.5.2. Das Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht sowie eventuelle weitere gesetzliche Rechte, die Verbraucher dazu berechtigen, sich vom Vertrag für eine Individualführung mit uns zu lösen, bleiben unberührt.
7.5.3. Bei Eingang der Rücktrittserklärung haben wir Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung gemäß der folgenden Staffelung, die sich auf die vereinbarte Vergütung für die Individualführung bezieht:
7.5.3.1. bis zu 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
7.5.3.2. weniger als sechs, aber mehr als zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin: 50% des Gesamtpreises der Individualführung
7.5.3.3. weniger als zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin: 80% des Gesamtpreises der Individualführung
7.5.4. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Ausfall nachzuweisen.
7.5.5. Wir werden im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs versuchen, nach einem Rücktritt des Kunden für den gebuchten Termin der Individualführung einen anderen Kunden zu finden.
7.6. Die Preise und die maximale Teilnehmerzahl für Individualführungen können Sie unter https://www.fernsehturm-stuttgart.de/de/besuch/fuehrungen.phpeinsehen.

8. Ausfall von Veranstaltungen
8.1. Die Nutzung des Fernsehturms Stuttgart unterliegt zur Sicherheit der Besucher besonderen Einschränkungen. Insbesondere wird bei Sturmwarnungen die Aussichtsplattform geschlossen. Auch in anderen Fällen von uns nicht zu vertretender Leistungshindernisse, zum Beispiel bei höherer Gewalt, beim Ausbruch von Seuchen, bei Streiks, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Energiemangel, behördlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen kann der Fernsehturm nicht besichtigt und können von uns angebotene Veranstaltungen nicht durchgeführt werden. In solchen Fällen sind wir berechtigt, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen.
8.2. Für Führungen durch den Fernsehturm gelten die im Angebot angegebenen Mindestteilnehmerzahlen und Maximalteilnehmerzahlen. Wir behalten uns vor, Führungen durch den Fernsehturm bis zu einem Zeitpunkt von 48 Stunden vor dem angebotenen Termin abzusagen, wenn die im Angebot angegebene Mindestteilnehmerzahl bis dahin nicht erreicht wird.
8.3. Wenn eine Veranstaltung ausfällt oder der Fernsehturm nicht besichtigt werden kann, gleich aus welchem Grund, wird der Kunde unverzüglich informiert und ist berechtigt, nach seiner Wahl kostenfrei auf eine andere Veranstaltung umzubuchen, einen Gutschein über den Wert der jeweiligen Veranstaltung bzw. des Tickets oder die unverzügliche Erstattung des bezahlten Preises zu verlangen. Darüberhinausgehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

9. Preise und Versandkosten
9.1. Die von uns genannten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
9.2. Es fallen keine Versandkosten an.

10. Zahlung, Fälligkeit und Verzug
10.1. Wir akzeptieren grundsätzlich nur die im Rahmen unseres Angebots aufgeführten Zahlungsweisen.
10.2. Der Kunde ist, außer bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung, zur Vorleistung verpflichtet. In diesem Fall wird die Zahlung mit Vertragsschluss und Erhalt der Rechnung oder Rechnungsaufstellung fällig. Bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung wird die Zahlung mit Erhalt der Ware und der Rechnung oder Rechnungsaufstellung fällig.

11. Haftung
11.1. Wir haften für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen.
11.2 Ist der Kunde Unternehmer, ist unsere Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel der Ware verursachte Schäden haften wir nicht. Diese Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens oder wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht bleiben von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.
11.3. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haften wir nicht. Diese Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens, oder wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.
11.4. Unabhängig von einem Verschulden haften wir nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung.
11.5. Wir sind auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
11.6. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Alternative Streitbeilegung
12.1. Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.

13. Schlussbestimmungen
13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher und hat seinen Wohnsitz nicht in Deutschland, bleiben zwingende Vorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat von dieser Rechtswahl unberührt.
13.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Stuttgart vereinbart.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile hiervon nicht berührt.

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